Absprache
Jede päd. Mitarbeiterin ist zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Im Team und mit dem Träger ist abzusprechen und zu klären, wer an welcher Veranstaltung teilnimmt.
Anmeldung
Die Anmeldung sollte umgehend, spätestens jedoch bis Anfang November für das darauf folgende Fortbildungsjahr erfolgen Sollten bis zu diesem Termin nicht genügend Anmeldungen erfolgt sein, wird die jeweilige Fortbildung abgesagt. Jede/r Teilnehmer/in meldet sich persönlich und damit verbindlich zu der jeweiligen Fortbildung an. Sollten Sie auf Grund einer Erkrankung oder aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen können oder soll ein/e Kollege/in Ihren Platz einnehmen, so bitten wir um Benachrichtigung, da die Teilnahmebescheinigung namentlich ausgestellt wird.
Teilnahme
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wenn Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, erfolgt eine Benachrichtigung. Eine Anmeldebestätigung, die auch gleichzeitig die Einladung zur Fortbildung ist, erfolgt per Mail! Die Teilnahme wird bescheinigt. Sollten Sie nur an einem Teil der Fortbildung teilgenommen haben, so wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Verpflegung
Kaffee, Tee und kalte Getränke werden bereitgestellt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, für Ihre Verpflegung selbst zu sorgen.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn über eine evtl. vorhandene Warteliste eine/ein Teilnehmerin/Teilnehmer nachrücken kann. Ansonsten muss auch bei einer Nichtteilnahme die Tagungsgebühr bezahlt werden.
Überweisung
Nach Beendigung der Fortbildung erhält jede/r Teilnehmer/in die entsprechende Rechnung mit der Bitte, diese an Ihre Kirchengemeinde zwecks Bezahlung weiterzuleiten. Wir bitten keine Zahlungen vorab vorzunehmen. Teilnehmer/innen, die nicht den Einrichtungen innerhalb der Kirchenkreise Düsseldorf-Mettmann und Niederberg angehören, zahlen einen Aufschlag von 15 Prozent auf die reguläre Teilnehmergebühr.