Qualifizierung

Religion unterrichten lernen

Evangelische Lehrerinnen und Lehrer können die Qualifizierung zu Erteilung von Evangelischer Religionslehre erwerben. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Neigungsfachkurse als Fortbildung mit besonderer Qualifikation für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen der PS und Sek I. Diese Kurse werden in den Regionen durch die Schulreferate angeboten. Nach Abschluß des Kurses dürfen max. 6 Stunden Ev. Religionslehre fachfremd erteilt werden. Auf Grund eines Beschlusses der Schulreferentenkonferenz der EKiR werden diese Kurse z.Zt. nicht angeboten.

Zertifikatskurse (auf der Grundlage von BASS 20-22 Nr. 13) zur Erlangung der Lehrerlaubnis für die Erteilung von Ev. Religionslehre in allen Klassen, sofern sie nicht zum Abitur führen. Diese Kurse werden durch die Bezirksregierung ausgeschrieben und von den Schulreferaten bzw. dem PTI-Bonn durchgeführt. Für die Teilnahme wird eine Unterrichtsentlastung gewährt.
Studienkurse zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung am PTI-Bonn (www.pti-bonn.de)
Ein Zusatzstudium an einer Hochschule mit anschließender Erweiterungsprüfung und voller Fakultas.

Zertifikatskurs Sek I und Förderschule 22/23

Zertifikatskurs für Lehrerinnen und Lehrer aus der Sek I und Förderschule im Bereich der Bezirksregierung Köln, Sommer 2022 bis Sommer 2023. Schulreferate Bonn und Köln: 0228 68 80 185

Zertifikatskurs Primarstufe 22/23

Zertifikatskurs für Lehrerinnen und Lehrer aus der Primarstufe im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf, Sommer 2022 bis Sommer 2023. Schulreferat Düsseldorf: 0211 9 57 57-742

Zertifikatskurs Sek I und Förderschule 23/24

Zertifikatskurs für Lehrerinnen und Lehrer aus der Sek I und Förderschule im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf, Sommer 2023 bis Sommer 2024. Schulreferat Essen : 0201 22 05 241

Umfang und Voraussetzungen der Kurse

Neigungsfachkurse (NFK) und Zertifikatskurse (Z-Kurse) dauern in der Regel 1 bis 1,5 Jahre. In der Region D-Mettmann/Niederberg/Wuppertal finden die Kursblöcke des NFK 14-tägig – die Kursblöcke des Z-Kurses wöchentlich – ausserhalb der Schulferien statt. Hinzu kommen eine bis drei Studienfahrt(en) sowie zum Abschluss die Vocationswoche im PTI. Die Kurse sind kostenfrei; lediglich für die Studienreise(n) wird ein Eigenanteil erhoben. Im Z-Kurs kann die Anreise als Dienstreise abgerechnet werden.

Thematisch orientieren sich NFK und Z-Kurse an den Gegenständen der Lehrpläne. Persönliche Zugänge, fachwissenschaftliche Informationen und didaktisch-methodische Umsetzungen strukturieren die einzelnen Kursblöcke. Bereits mit der Anmeldung zu einem NFK oder Z-Kurs kann eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von Ev. Religionslehre erteilt werden.

Voraussetzungen für eine Teilnahme an NFK und Z-Kursen sind:

  • Taufbescheinigung
  • Mitgliedschaft einer Gemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland oder einer freikirchlichen Gemeinde, die über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) mit der EKiR verbunden ist
  • 1. und 2. Staatsexamen (oder Vergleichbares)
  • Eine feste Stelle an einer Schule
  • Zustimmung der Schulleitung und Bestätigung, dass ein Bedarf zur Erteilung Evangelischer Religionslehre an der Schule besteht.
  • Zusätzlich beim Z-Kurs: Genehmigung der Teilnahme durch die Bezirksregierung. Diese wird in der Regel nur unbefristet eingestellten Lehrerinnen und Lehrern erteilt.

Im Einzelfall lassen sich in besonderen Fällen häufig Lösungen finden. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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